Leistungen als Energieberater

 

  • Erstellung eines Sanierungsfahrplanes für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude
  • Energieausweise für Gebäude nach Bedarf oder Verbrauch
  • Pflichtberatung und Effizienzcheck für die Heizung in Gebäuden
  • Heizlastberechnungen für alle Gebäude
  • Berechnung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Wohngebäude
  • Freie individuelle Energieberatung
  • Förderberatung und Förderservice für Gebäude und Heizungsanlage
  • Beratung zur energetischen Optimierung von Anlagentechnik Heizung, Warmwasser, Lüftung
  • Berechnung der Leistung von Heizkörpern
  • Berechnung der Jahresarbeitszahl für Wärmepumpen
  • Schallberechnung für Wärmepumpen
  • Detaillierte Wärmebrückenberechnungen

 

 

 

Leistungen als Sachverständiger

Schwerpunkt Wärmepumpen

 

  • Unabhängige fachliche Beratung
  • Schadensbeurteilung
  • Ermittlung von Schadensursachen
  • Bewertung einer Sache oder eines Sachverhaltes
  • Außergerichtliche Klärung von Streitfragen
  • Auskünfte und Beratungen zu technischen Fragen aus der Heizungstechnik
  • Gutachten für Wärmepumpen (Häufige Fragen sind                  Schallbelastungen, Geräuschentwicklung, Leistungsfragen, Stromkosten, Technische Mängel, Schäden)

 

Wärmepumpen Beratung

Wichtige Fragen die sich alle Interessenten stellen sind:

 

Ist mein Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet und passt dieses Heizsystem zu meinen Bedürfnissen?

 

Welches Wärmepumpen-System hat die Besten Wirkungsgrade und welche Vorraussetzungen sind optimal?

 

Welche Größe wird die Wärmepumpe haben und wie binde ich diese optimal in mein System ein?

 

Wo stelle ich die Wärmepumpe auf?

 

Welche Kosten entstehen und kann ich dafür Fördergelder bekommen?

 

Mit welchen Betriebskosten ist nach der Installation einer Wärmepumpe zu rechnen?

 

Wir Beraten Sie gerne umfangreich zu diesen Schlüsselfragen.

 

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Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg

Gebäude Energieberatung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung.

Er eignet sich für die Schritt- für Schritt-Sanierung genauso wie für eine Gesamtsanierung von Gebäuden. Er zeigt die Investitionen und möglichen Maßnahmen übersichtlich auf.
Bei jeder einzelnen Maßnahme sollte der bestmögliche Effizienzstandard bzw. in Summe ein förderfähiges Effizienzhaus  angestrebt werden. Die Erstellung des ISFP wird vom Staat aktuell mit 650€ für 1–2 Wohneinheiten und mit 850€ für 3–6 Wohneinheiten finanziell gefördert.
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Unsere Projekte

Hier bekommen Sie einige Eindrücke unser interessantesten Projekte

Gebäude Energieausweise

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises,
den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.

Vorteile des Verbrauchsausweis ist eine schnelle Erstellung und geringe Kosten. Er ist für die meisten Gebäude zulässig.

Nachteilig ist das die ermittelte Energieeffizienz sich nur auf den Verbrauch bezieht und dadurch einen geringen Bezug zum Gebäude hat.

Es sind die Verbrauchsdaten Heizung und Warmwasser der letzten 3 Jahre zu erfassen oder alle energetischen Gebäudedaten des Objektes beim Bedarfsausweis. Dazu ist ein Vor Ort Termin zu empfehlen an dem wir alle notwendigen Daten aufnehmen.


Beim Verkauf der Immobile ist immer ein Bedarfsausweis zu empfehlen, da dieser den energetischen Zustand der Immobilie genau wiedergibt. Dafür ist er in der Erstellung deutlich aufwendiger aber auch genauer.
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Berechnung des Hydraulischen Abgleichs

Die Richtige Wasser- und Wärmemenge am Richtigen Ort
Wir berechnen für unsere Kunden den Hydraulischen Abgleich in Zweirohr Heizungsanlagen sowie die Heizlast nach Verfahren B, also genau raumweise nach DIN EN12831 für das jeweilige Gebäude.
Wir sind spezialisiert auf die Berechnungen für Mehrfamilenhäuser, da diese eine besondere gesetzliche Pflicht zur Umsetzung haben.
Bei allen Gebäuden ist beim Einsatz neuer geförderter Heizungstechnik zum Erhalt von Fördergeldern eine raumweise Berechnung nach Verfahren B erforderlich.
In der neuen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes ist der hydraulische Abgleich verpflichtend für jede Erneuerung der Heizungsanlage in Gebäuden.
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Fördergelder für Heizung oder Gebäude Sanierungen

Für Sanierungen der Heizungsanlage oder an Ihrem Gebäude können Sie verschiedene Fördergelder für Wohn- oder Nichtwohngebäude beantragen. Dies ist möglich wenn Sie Eigentümer, ein Unternehmen oder eine WEG sind.

Es gibt verschiedene Varianten die Sie wählen können, entweder einen Zuschuss, ein Kredit oder steuerliche Berücksichtigung, je nach dem was für Sie am Besten ist.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um staatliche Förderungen und wickeln diese auf Wusch bei der Zuschussvariante komplett für Sie ab.

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Aktuelle Neuigkeiten

 

Update 23.07.26 Neue Förderrichtlinie Für Gebäude und Heizungstrechnik beschlossen

 

Am 21.7.26 wurden die neuen Förderungen für Heizungen und Gebäude Sanierungen Aktiv. Eine Antragstellung ist aktuell zu den neuen Förderbedingungen möglich.

 

Wichtige Änderungen:

 

Grundförderung von 30% beleibt bestehen, Klimabonus auf 16% gesenkt, ab 2027 weiter fallend, Einkommensbonus sozialer gestaltet.

 

Details hier:   Link zu den Aktuellen Förderungen

 

 

Update 14.05.26 Bundesregierung beschließt neues Gebäudemodernisierungsgesetz

 

Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz im Kabinett beschlossen. Hauseingentümer haben jetzt mehr Entscheidungsfreiheit.

Die Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.Schrittweise Erhöhung  ab 2029 des Regenerativen Anteils im Heizsystem.

Die Bundesförderung für ein neues Heizsystem soll bis 2029 abgesichert sein.

Mieterschutz und Aufteilung ab 2028. 

 

Hier der vollständige Text zum Lesen:  Link zum Gebäudemodernisierungsgesetz

 

 

 

 

Aktueller Preisvergleich Energiekosten

Brennwert je kwh incl. Mwst Stand 07-2026

 

Heizöl je kwh   14,23ct
Erdgas je kwh   11,11ct
Flüssiggas je kwh   09,87ct
Fernwärme je kwh   14,53ct
Pellets je kwh bei 4,8kwh/kg   05,01ct
Wärmestrom je kwh   23,74ct

 

 

Update 2.2.26 Neue EU-Vorgabe ab Mai 2026 – alte Energieausweise werden ungültig

Für viele Immobilieneigentümer wird der Mai 2026 zum Stichtag, weil dann neue EU-Regeln für Energieausweise greifen. Wer ab diesem Zeitpunkt eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, benötigt häufig einen neu ausgestellten Energieausweis nach dem aktualisierten Standard.

 

Besteht kein gültiger Nachweis, gilt das bei Verkauf oder Vermietung als Ordnungswidrigkeit und es kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro folgen.

 

 

 

Sachverständiger
für die Bereiche


Haus und Gebäudetechnik
Energieeffizienz von Gebäuden
Heizungstechnik
Luft und Sole Wärmepumpe
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